Hat das ordentliche Gericht bei späteren Rechtsstreitigkeiten ein Nachprüfungsrecht hinsichtlich der Würdigung der Rechtsnatur eines gemäß den Bekanntmachungen vom 16./17. Dezember 1916 (RGBl. 1396, 1398) aufgelösten Vertrages durch das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft? Ein Beitrag zur Lehre von der Rechtskraft staatlicher Gestaltungsakte und der Rechtsstellung des Reichsschiedsgerichts für Kriegswirtschaft.
Sonderdruck aus: Archiv für civilistische Praxis, Band 117, Heft 1.
Goldschmidt, James:
Erscheinungsjahr 1918
Verlag Tübingen, Mohr,
Beschreibung Einband berieben, angeschmutzt und mit handschriftlicher Ordnungsnummer. Innen sauber. Mit handschriftlicher Widmung von James Goldschmidt auf dem Vorderdeckel.
Format 21 x 14 cm, Broschur
Bestellnummer 36764
Sprache Deutsch
Seiten 45 S.
EUR
39,00